Nachteilsausgleich bei LRS in Österreich – Was steht Ihrem Kind zu?
Ihr Kind hat Legasthenie oder eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und trotzdem muss es Diktate unter denselben Bedingungen schreiben wie alle anderen. Das erscheint ungerecht. Und das ist es auch, denn Chancengleichheit bedeutet nicht, alle gleich zu behandeln, sondern jedem Kind die Bedingungen zu schaffen, unter denen es seine Fähigkeiten wirklich zeigen kann.
Viele Eltern ahnen, dass es in der Schule Unterstützungsmöglichkeiten gibt, aber sie wissen nicht genau, worauf ihr Kind rechtlich Anspruch hat, wie sie diese einfordern können und was der Unterschied zwischen den verschiedenen Maßnahmen ist. Dieser Artikel gibt Ihnen den Überblick.
| ℹ️ Wichtige Vorabinformation
In Österreich ist der Begriff „Nachteilsausgleich“ rechtlich nicht verankert – anders als in Deutschland. Stattdessen spricht das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) offiziell von „Hilfestellungen“ und „ausgleichenden Maßnahmen“. Inhaltlich verfolgen beide dasselbe Ziel: faire, diskriminierungsfreie Lernbedingungen für Kinder mit Beeinträchtigungen. |
Die rechtliche Grundlage in Österreich
Die schulische Unterstützung für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten basiert in Österreich auf dem Rundschreiben Nr. 24/2021 des BMBWF sowie den aktuellen Richtlinien der Bildungsdirektion Wien (2025). Ein häufiges Missverständnis ist, dass Schulen frei entscheiden dürfen, ob sie diese Unterstützung gewähren oder nicht.
Das ist nicht der Fall. Das zuständige Bundesministerium hat ausdrücklich bestätigt, dass die Rundschreiben »Weisungscharakter« haben – sie sind also verbindlich und keine bloBen Empfehlungen. Schulen sind verpflichtet, geeignete Hilfestellungen und ausgleichende Maßnahmen zu setzen.
| ⚠️ Das können Sie sich merken
Unterstützung in der Schule ist keine „Gnade“, sondern ein Recht Ihres Kindes. Schulen haben keinen Ermessensspielraum bei der Grundsatzfrage, ob sie helfen – sondern lediglich bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen. |
Hilfestellungen und ausgleichende Maßnahmen: Was ist der Unterschied?
Die österreichische Bildungsdirektion unterscheidet zwei Kategorien von Unterstützung, die sich vor allem darin unterscheiden, ob eine klinische Diagnose vorliegt oder nicht.
📚 Hilfestellungen – auch ohne klinische Diagnose
Hilfestellungen sind Maßnahmen, die Lehrkräfte aufgrund ihrer pädagogischen Einschätzung jederzeit einsetzen können – und sollen. Sie bedürfen keiner formellen Diagnose und keines Antrags. Sie sind Teil professionellen Unterrichtens.
Typische Beispiele für Hilfestellungen:
- Vorlesen von Aufgabenstellungen bei Leistungsfeststellungen
- Bewertung der Rechtschreibung nach Fehlerkategorien statt Fehleranzahl
- Bereitstellung/Erlaubnis von Laptop oder PC als Schreibhilfe
- Reduzierung der Lesehausübungen oder Ersatz durch therapeutische Materialien
- Audioaufnahmen von Sachtexten oder Arbeitsaufträgen
⚖️ Ausgleichende Maßnahmen – auf Basis einer Diagnose
Wenn eine medizinisch oder klinisch-psychologisch diagnostizierte Beeinträchtigung vorliegt – dazu zählen laut BMBWF ausdrücklich auch Lese-/Rechtschreibstörungen und Rechenstörungen – greifen weitergehende, rechtlich verbindliche Maßnahmen.
Konkret möglich sind:
- Verlängerung der Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungsfeststellungen
- Veränderung des Prüfungsformats, z. B. mündliche statt schriftliche Prüfung
- Angepasste schriftliche Leistungsfeststellungen, die sich von jenen der übrigen Klasse unterscheiden dürfen
- Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern bei der Benotung in Deutsch und Fremdsprachen (ganz oder teilweise)
- Stärkere Gewichtung mündlicher gegenüber schriftlichen Leistungen
- Bereitstellung/Erlaubnis technischer Hilfsmittel wie Lesegeräte oder Rechtschreibprogramme
| ✅ Wichtig zu wissen
Hat eine Diagnose einmal stattgefunden, muss sie nicht jährlich wiederholt werden – solange sich die Beeinträchtigung nicht wesentlich verändert hat. Eine einmalige klinisch-psychologische Begutachtung genügt als Grundlage für die ausgleichenden Maßnahmen. |
Was ausgleichende Maßnahmen nicht sind
Manchmal gibt es Bedenken – seitens der Schule, aber auch seitens der Eltern selbst – dass Unterstützungsmaßnahmen einer Bevorzugung gleichkommen. Das ist ein verständliches, aber klar zu widerlegendes Missverständnis.
- Keine Absenkung der Leistungsanforderungen: Die Inhalte bleiben dieselben – verändert wird nur die Art, wie das Kind seine Leistung zeigen kann. (Ausnahme: Bewertung von Rechtschreibfehlern)
- Keine Bevorzugung: Das Ziel ist das Herstellen von Chancengleichheit, nicht das Verschaffen von Vorteilen gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern.
- Keine Heilung: Ausgleichende Maßnahmen ersetzen keine Therapie. Sie sind eine wichtige Entlastung im Schulalltag, aber keine Lösung des zugrundeliegenden Problems.
- Kein Vermerk im Zeugnis: Maßnahmen scheinen nicht im Schulzeugnis auf.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
Wenn Sie für Ihr Kind Unterstützung in der Schule beantragen möchten, empfehle ich folgendes Vorgehen:
Schritt 1: Klinische Diagnose einholen
Die Grundlage für ausgleichende Maßnahmen ist eine klinisch-psychologische oder ärztliche Diagnose. Diese kann bei einer klinischen Psychologin, einem Kinderpsychiater oder einer spezialisierten Stelle (z. B. schulpsychologischer Dienst) eingeholt werden. Achten Sie darauf, dass die Diagnose schriftlich vorliegt und den Schweregrad der Beeinträchtigung (meist in sogenannten Prozenträngen) dokumentiert.
Schritt 2: Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer suchen
Gehen Sie proaktiv auf die Lehrkraft Ihres Kindes zu. Bringen Sie den klinischen Befund mit und erklären Sie, welche Auswirkungen die Diagnose im Schulalltag hat. Viele Lehrkräfte sind gut informiert und kooperativ, ein wertschätzendes Gespräch ist der beste Einstieg.
Schritt 3: Konkrete Maßnahmen besprechen und schriftlich festhalten
Fragen Sie, welche Hilfestellungen und ausgleichenden Maßnahmen in welchen Fächern gesetzt werden können. Halten Sie das Ergebnis dieses Gesprächs schriftlich fest – z. B. in einer kurzen E-Mail, die Sie im Anschluss ans Gespräch an die Lehrkraft senden. Die Bildungsdirektion Wien hat hierfür auch ein Formular erstellt.
Schritt 4: Bei Widerstand: Schulleitung und Bildungsdirektion einbeziehen
Sollte die Schule Unterstützung verweigern oder abblocken, können Sie sich an die Schulleitung wenden. Im nächsten Schritt steht Ihnen die zuständige Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes zur Verfügung. Verweisen Sie dabei auf das Rundschreiben Nr. 24/2021 des BMBWF und seinen verbindlichen Charakter.
| 🎓 Gilt auch bei Abschlussprüfungen!
Ein häufig übersehener Aspekt: Ausgleichende Maßnahmen, die im laufenden Unterricht angewendet werden, sind laut BMBWF (2025) auch bei abschließenden Prüfungen – also bei der Zentralmatura – zulässig und anzuwenden. Ihr Kind muss sich diese Unterstützung also nicht mit dem Übergang in die Oberstufe neu erkämpfen. |
Wo bekomme ich eine klinische Legasthenie-Diagnose in Österreich?
Für eine anerkannte Diagnose im schulischen Kontext kommen folgende Stellen in Frage:
- Klinische Psychologinnen und Psychologen (niedergelassen oder in Ambulatorien)
- Schulpsychologischer Dienst der Bildungsdirektionen (kostenlos, direkt über die Schule)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie (für komplexere Fragestellungen)
Eine pädagogische Diagnose durch eine Lerntherapeutin/Legasthenietrainerin allein (ohne klinisch-psychologische Qualifikation) genügt als schulrechtliche Grundlage in der Regel nicht. Achten Sie auf die entsprechende Berufsbezeichnung.
|
🎁 Kostenloser Download für Sie Sie sind unsicher, ob die Schwierigkeiten Ihres Kindes das Ausmaß einer klinischen Abklärung rechtfertigen? Meine kostenlose Checkliste „Hat mein Kind eine Rechtschreibschwäche“ hilft Ihnen, die Anzeichen einzuschätzen und den nächsten Schritt sicher zu gehen. |
Fazit: Ihr Kind hat Rechte – und Sie können sie einfordern
Das österreichische Schulsystem bietet mehr Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder mit Rechtschreibschwierigkeiten, als viele Eltern ahnen. Die Herausforderung liegt oft nicht im Fehlen rechtlicher Grundlagen, sondern im Wissen darüber und im Mut, diese auch einzufordern.
Kein Kind sollte in der Schule schlechter abschneiden, weil es keine Diagnose hat oder weil Eltern nicht wissen, was ihnen zusteht. Mit diesem Artikel haben Sie die wichtigsten Informationen an der Hand.
Sie benötigen Unterstützung bei der klinischen Abklärung oder bei der Kommunikation mit der Schule? In unserer Praxis „gerne lernen“ begleiten wir Sie und Ihr Kind von der Diagnose bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Hier können Sie sich ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren: Zur Online-Terminbuchung
Herzliche Grüße,
Mag. Gerda Neumann
Klinische & Gesundheitspsychologin | Lerntherapeutin | gerne lernen
Über die Autorin
Dieser Artikel wurde verfasst von Mag. Gerda Neumann, Gründerin der Praxis „gerne lernen“, klinische Psychologin und Lerntherapeutin mit Spezialisierung auf Legasthenie, Dyskalkulie und AD(H)S bei Kindern und Jugendlichen.
Weiterführende Quellen & Links
Informationen der Schulpsychologie Österreich
📩 Kostenloses Willkommensgeschenk für Sie
Hat Ihnen dieser Blogartikel geholfen? Tragen Sie sich gerne in meinen Newsletter ein und erhalten Sie sofort einen passenden Leitfaden — je nachdem, womit Ihr Kind gerade Schwierigkeiten hat. Alle 14 Tage Praxistipps direkt aus meiner Arbeit als klinische Psychologin und Lerntherapeutin.
Kein Spam · Jederzeit abbestellbar
